Holzzerstörende Pilze in Gebäuden
Hausschwamm, Kellerschwamm und Hausfäulepilze
Als organisches Produkt ist Holz den Gesetzen des natürlichen Stoffkreislaufes unterworfen. Holzzerstörende pflanzliche Organismen können Holz in seine ursprünglichen Bestandteile wie Kohlendioxid, Wasser und Mineralstoffe zerlegen und führen es auf diese Weise dem Kreislauf der Stoffe erneut zu.
Zu den pflanzlichen Holzzerstörern gehören überwiegend Pilze, deren Sporen allgegenwärtig sind. Unter bestimmten Umweltbedingungen keimen diese aus und können dann ihr Zerstörungswerk beginnen. In der Regel setzt dieser Vorgang allerdings eine Holzfeuchte von über 20% voraus, bezogen auf das Trockengewicht des Holzes.
Die vier wichtigsten in Gebäuden vorkommenden Bauholzpilze sind der "Echte Hausschwamm", der "Braune Kellerschwamm" (auch Warzenschwamm genannt), der "Weiße Porenschwamm" und der "Eichenporling". Erkennbar sind sie an ihrem Myzel und bei fortgeschrittenem Befall an ihrem Fruchtkörper sowie den arteigenen Zerstörungsmerkmalen des befallenen Holzes. Das Myzel ist ein watteartiges Geflecht aus Zellfäden. Es durchzieht das Holz oder wird auf dessen Oberfläche sichtbar. Ist das Myzel ausreichend stark, werden Fruchtkörper gebildet. Dies sind flache, fladenartige Gebilde, die sich je nach Pilzart in Form und Farbe voneinander unterscheiden. Nur ein nachweislich qualifizierter Spezialist kann bei gründlicher Untersuchung die zweifelsfreie Zuordnung eines vorgefundenen Pilzes vornehmen.
Aufgrund verschiedener Besonderheiten in seinen Lebensbedingungen nimmt der Echte Hausschwamm unter den holzzerstörenden Pilzen eine Sonderstellung ein. So ist er nicht nur der mit Abstand gefährlichste, sondern zugleich auch der am schwierigsten zu bekämpfende Holzzerstörer. Er tritt vorwiegend in Keller- und Erdgeschossen oder in Dachgeschossen von Altbauten auf, wobei Nadelholz seine bevorzugte Lebensgrundlage bildet. Als einziger Holzpilz greift der Echte Hausschwamm auch auf trockenes Holz über und leitet das hierzu nötige Wasser mit Hilfe des Myzels oft über mehrere Meter. Er durchwächst dabei Mauerwerk und sogar Beton und breitet sich häufig über mehrere Stockwerke aus. Hinzu kommt, daß aufgrund der versteckten Lebensweise ein akuter Schwammbefall oft längere Zeit unerkannt bleibt, da erste Befallsanzeichen für den Laien nur schwer erkennbar sind und entsprechend übersehen werden.
Liegt Pilzbefall vor, muß zunächst durch einen Sachverständigen eine Pilzbestimmung erfolgen. Denn nur ein Sachkundiger verfügt über die notwendige Erfahrung und Sachkenntnis, um die erforderlichen Schwammbekämpfungsarbeiten einzuleiten. Der Befall durch einige Holzschädlinge ist in manchen Bundesländern meldepflichtig und kann durchaus einen schweren Baumangel nach BGB darstellen. Die jeweils gültige Landesbauordnung (LBO) regelt Näheres über den Umgang und die Meldepflicht beim Befall von Holz in und an Gebäuden. Nach DIN 68 800-4 ist jedoch der Befall und Umfang des Befalls, z. B. beim Echten Hausschwamm, durch einen Sachkundigen festzustellen (Anfertigen eines holzschutztechnischen Untersuchungsberichts). In der Regel werden durch solche Sachkundigen auch Sanierungsvorschläge erarbeitet.























